Allgemeine Bedingungen

1. Anmeldevoraussetzungen
Die durchzuführende Anmeldung muss vollständig ausgefüllt und unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen an den Veranstalter bzw. an den beauftragten Organisator (TEMA AG) gesendet werden. Erst durch den Erhalt der automatisch versandten Bestätigungs- E-Mail gilt die Anmeldung als durch den Veranstalter zur Kenntnis genommen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an den Organisator:

TEMA Technologie Marketing AG
Dagmar Girod
Aachener-und-Münchener-Allee 9
52074 Aachen

Tel.: 0241 88970 129
Fax: 0241 88970 999
E-Mail: girod_at_tema.de

Die Anmeldung ist bis zur Mitteilung über Zulassung oder Nichtzulassung durch den Veranstalter verbindlich. Der Eingang der Anmeldung wird in Form einer E-Mail bestätigt.

2. Anmeldefrist
Eine frühzeitige Anmeldung ist empfehlenswert.

3. Veranstaltungsort
Stadthalle Memmingen. Platz der Deutschen Einheit 1. 87700 Memmingen

4. Veranstaltungszeiten
Die Ausstellungsräume sind am 22.11.2024 09:00 bis 17:00 Uhr und am 23.11.2024 von 09:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.

5. Zahlungskonditionen
Der Gesamtbetrag über die Teilnahmegebühr wird fällig zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält der Veranstalter sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Teilnahme an der Veranstaltung bei Nichtbegleichung der Rechnung ist ausgeschlossen. Das Nichterscheinen verpflichtet aber dennoch zur Zahlung der Teilnahmegebühr.

6. Stornierungen
Die Stornierung der verbindlichen Teilnahmeanmeldung muss bis 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung schriftlich beim Veranstalter erfolgen. Die Stornogebühr beträgt in diesem Fall 50 % der Teilnahmegebühr. Geht die Stornierung später ein, wird die volle Gebühr erhoben.

7. Überwachung der Veranstaltungsräume
Es findet keine allgemeine Bewachung der Veranstaltungsräume durch den Veranstalter statt.

8. Haftungsausschluss oder Versicherung
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche während der Vortragsver-anstaltung aufgetretenen Schäden, Verluste oder sonstige Beeinträchtigungen. Dies gilt auch für etwaiges Verschulden Dritter, z. B. Verrichtungsgehilfen des Veranstalters, usw. Der Haftungsausschluss gilt auch bei Verschulden des Veranstalters.

9. Abweichungen
Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, den Inhalt der Veranstaltung geringfügig zu ändern, Ersatzreferenten einzusetzen sowie Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Memmingen.